Es sollen vier Standorte realisiert werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass aktuell etwa 2% der Offenlandfläche für den Bau von großflächigen Freiland-Solarparks zur Verfügung gestellt werden. Unter Offenlandfläche versteht man die gesamt landwirtschaftlich nutzbare Fläche, also das ganze Gemeindegebiet abzüglich Siedlungs-, Verkehrs- und Waldflächen. Diese Größenordnung entspricht dem Ziel des Landes Baden-Württemberg, was den Ausbau regenerativer Energien angeht. Mit den vier geplanten Standorten und einer Fläche zwischen 20 und 25 Hektar ist das Ziel für Gottmadingen erreicht.
Wir geben Anworten auf Ihre Fagen
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf. Sie können uns alternativ auch ein E-Mail unter info@solarpark-gottmadingen.de senden.
An diesen Projekten können sich Bürgerinnen und Bürger aus Gottmadingen ab dem 17.02.2026 finanziell direkt über die Internetseite buergerbeteiligung.solarpark-gottmadingen.de beteiligen. Das Beteiligungsangebot richtet sich auch an juristische Personen wie Firmen oder Vereine mit Sitz im Postleitzahlengebiet 78244.
Die Untergrenze ist mit 500 Euro bewusst sehr niedrig gehalten, so dass auch kleinere Beträge investiert werden können. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro.
Ab dem 17.03.2026 ist die Investition für jedermann – also auch außerhalb des Postleitzahlengebiets 78244 – möglich.
Die Beteiligung funktioniert sehr einfach:
- Wir bieten einen digitalen und komplett papierlosen Beteiligungsprozess über eine Internet-Dienstleistungsplattform. Dafür arbeiten wir mit der eueco GmbH (unabhängiger Finanzvermittler, gem. § 2a VermAnlG) zusammen, die diese Internet-Dienstleistungsplattform betreibt.
- Niedrigschwellige Beteiligungen sind bereits ab 500 Euro möglich.
- Feste Laufzeit bis 31.12.2031 und feste Verzinsung mit 3,35%
- Online-Verwaltung während der kompletten Laufzeit
- Vermögensanlagen-Informationsblatt als Informationsgrundlage für alle Anlegerinnen und Anleger
Alle Informationen rund um die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten einschließlich der Online-Zeichnungsmöglichkeit für entsprechende Nachrangdarlehen finden Sie auf der extra dafür eingerichteten Internetseite buergerbeteiligung.solarpark-gottmadingen.de.
Hier können Sie auch das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. §§ 2a, 13 VermAnlG für die Bürgerbeteiligung kommunale Solarparks Gottmadingen Vorräzen Ebringen und Katzental Gottmadingen herunterladen.
Zu Beginn des Projektes wurden 14 unterschiedliche Flächen von Gottmadingen über Ebringen bis Bietingen und Randegg im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung untersucht. Es gibt zahlreiche Kriterien, die bei der Auswahl der geeigneten Flächen eine Rolle spielen:
- Verfügbarkeit von geeigneten Mittelspannungsleitungen im Umfeld: Ohne eine nahe gelegene Stromleitung, mit der der Netzbetreiber den produzierten Strom auch aufnehmen und ableiten kann, funktioniert ein Standort nicht bzw. wird über zu lange Zuleitungen unwirtschaftlich.
- Abstimmung mit der Landwirtschaft: Dabei ging es darum Flächen zu wählen, die nicht so ertragreich sind wie z.B. die sehr sandige Fläche Riedbuck südlich des Friedhofs in Gottmadingen. Es ging aber auch darum, dass nicht alle Flächen auf einer Gemarkung nebeneinander liegen und damit nur einige wenige Landwirte Produktionsmöglichkeiten verlieren, sondern dass sich die Nachteile gleichmäßig verteilen.
- Flächen mit zu vielen Konflikten in Bezug auf z.B. Wasser- und Naturschutzgebiete mussten im Laufe des Verfahrens in Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden ausgeschlossen werden.
- Frühzeitig im Verfahren vorgebrachte Änderungswünsche der Bevölkerung, die z.B. zur Streichung einer Fläche bei Ebringen führten, wurden ebenso berücksichtigt.
- Die Einbettung in das Landschaftsbild und die Vermeidung einer weiteren Zersiedelung der Landschaft wurden ebenfalls beachtet. Da der Park südlich der A81 bei Ebringen weithin sichtbar gewesen wäre, schied er aufgrund seiner Wirkung im Landschaftsbild aus. Andere Standorte bei Bietingen wurden nicht nur wegen fehlender Verfügbarkeit geeigneter Stromleitungen nicht weiter verfolgt, sondern auch weil sie in bislang unberührten und damit aufgrund fehlender Vorbelastung schützenswerten Landschafsbereichen gelegen wären.
- Zuletzt hat auch die Verfügbarkeit von Grundstücken eine Rolle gespielt. Die Auswahl fiel auf Standorte, bei denen die Gemeinde selbst über Grundstücke verfügt und für die Umsetzung nicht zu viele Grundstückseigentümer mit vielen kleinen Grundstücken einbezogen werden mussten.
Die Auswahl der geeigneten Flächen ist also ein komplexer und vielschichtiger Prozess, bei dem es am Ende auch auf Kompromisse ankommt. Keine Fläche ist nämlich in Bezug auf alle Kriterien 100%ig geeignet.
Ausführliche Informationen zum Auswahlprozess gibt es auf der Homepage der Gemeinde Gottmadingen im Bereich der Flächennutzungspläne. Sie finden alle Dokumente auf dieser Seite bei der „6. Änderung – Sonderbauflächen für Solaranlagen“.
Aktuell in Bau sind zwei Standorte, der Solarpark Katzental bei Gottmadingen und der Solarpark Vorräzen bei Ebringen.
Der Solarpark Ruthwiese bei Randegg könnte sofort ausgeschrieben und gebaut werden, es fehlt aber momentan an einem Käufer für den Strom.
Der Solarpark Riedbuck befindet sich aktuell noch in der Planungsphase.
Nein, an jedem der vier Standorte gehört nur ein Teil der Grundstücke der Gemeinde Gottmadingen. Die anderen Grundstücke sind über lang laufende Pachtverträge mit einer Dauer von 25 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen für den langfristigen Betrieb der Solaranlagen gesichert.
Am Standort Katzental beträgt die Quote der Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Gottmadingen beispielsweise 57%, im Solarpark Vorräzen bei Ebringen knapp 60%.
Die Möglichkeit, eine feste Stromvergütung nach EEG zu erhalten, besteht für Solarparks bis zu einem Abstand von 500 Metern zu einer Autobahn oder zweigleisigen Bahnlinie. Für die Standorte Katzental und Solarpark Vorräzen hat die Kommunale Solarpark Gottmadingen GmbH & Co. KG so eine feste Stromvergütungszusage von 4,69 Cent je kWh auf 20 Jahre erhalten.
Das sichert die Wirtschaftlichkeit und damit den Bau und Betrieb dieser beiden Parks ab. Ein Stromverkauf am freien Markt zu höheren Preisen bleibt trotzdem jederzeit möglich.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen können heute erneuerbare Energie sehr kostengünstig und flächeneffizient erzeugen. Sie nehmen aber, und das ist der größte Kritikpunkt, im Gegensatz zu Dachanlagen, zusätzliche Flächen in Anspruch. Damit stehen sie in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion. Die pro Megawatt benötigte Fläche geht allerdings stetig zurück. Wurden im Jahr 2006 noch rund 4 Hektar pro Megawatt installierter Leistung benötigt, waren es 2024 unter 1 Hektar pro Megawatt. Dies hängt vor allem mit der stetigen Leistungssteigerung der Module zusammen. Dadurch kann auf jedem Hektar Fläche heute deutlich mehr Solarstrom gewonnen werden. Auch wenn diese Entwicklung sehr positiv ist, bleibt es auch in Gottmadingen wünschenswert, weiterhin zuerst einmal möglichst viele Dachflächen zu nutzen, um die zusätzliche Flächeninanspruchnahme gering zu halten.
Die Gemeinde Gottmadingen hat alle Dachflächen auf ihren Gebäuden konsequent untersucht und auch mit PV-Modulen belegt. Aber gerade private Gebäude bieten hier auch in unserem Ort noch viel Potential. Besonders die großen Hallen im Industriegebiet sind geeignet. Hier wurden in den letzten Jahren Solaranlagen mit einer Leistung von über 5 Megawatt, also so viel wie ein Freiland-Solarpark, errichtet. Allerdings ist die Montage gerade bei älteren großen Industriehallen oft nicht möglich. Entweder reicht die Statik der Gebäude dafür nicht aus, oder die Art der Dachabdichtung lässt die Montage eine PV-Anlagen darauf nicht zu.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, die Kapazität von Photovoltaikanlagen in ganz Deutschland von derzeit rund 112 Gigawatt bis 2040 auf 400 Gigawatt zu erhöhen. Das ist ein sehr anspruchsvolles Ziel, zu dem alle beitragen müssen. Um möglichst wenig Fläche in Anspruch zu nehmen, sind Photovoltaikanlagen auf Dächern also die beste Lösung. Um die EEG-Ziele jedoch schnell genug erreichen zu können, sind PV-Anlagen auch auf Freiflächen unverzichtbar.
Vergleicht man unterschiedliche erneuerbare Energiequellen, ist es wichtig zu beachten, wie viel Fläche in Anspruch genommen wird. Besonders fruchtbare Böden sind nämlich zunehmend knapp. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass man mit Photovoltaik um ein Vielfaches mehr Energie aus der gleichen Fläche gewinnen kann als mit dem Anbau von Biomasse wie Mais oder Raps. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes kann pro Hektar im Jahr rund 28 bis 50 Mal mehr Strom durch neue Photovoltaikanlagen erzeugt werden als beispielsweise durch Biogasanlagen, die mit Mais beschickt werden. Es sollte also in Zukunft nicht darum gehen auf den Bau von Freiland-Solaranlagen ganz zu verzichten, sondern die Anbauflächen für Biogasanlagen zurückzufahren. Wenn weniger Flächen für die biomassebasierte Energieerzeugung genutzt werden, stehen diese dann wieder für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung. Ganz verzichten sollte man auf Bioenergie aber trotzdem nicht: Solche Anlagen sind für die Landwirte eine wichtige Einnahmequelle. Im Idealfall wird die Abwärme genutzt und vor allem kann man aus Biogas den Strom dann erzeugen, wenn er im Netz am meisten benötigt wird: nämlich dann, wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind weht.
Die Aufträge für den Bau der beiden Solarparks konnten im November 2025 vergeben werden. Der Baubeginn für den Solarpark Katzental war im Dezember 2025 und liegt für den Solarpark Vorräzen im Februar 2026. Die Bauzeitenpläne sehen einen Abschluss der Arbeiten 45 bzw. spätestens 47 Wochen nach der Auftragsvergabe vor.
Demnach sollen die Parks Ende September / Anfang Oktober 2026 fertig gestellt sein und ans Netz gehen.
Die Photovoltaikanlagen gehören der Kommunalen Solarpark Gottmadingen GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaft ist eine privatwirtschaftlich organisierte Firma, die als Eigengesellschaft zu 100% der Gemeinde Gottmadingen gehört. Damit gehören die Solaranlagen mittelbar der Gemeinde Gottmadingen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern des Ortes.
