Freilandsolarparks, die in einem Korridor links und rechts von Bundesautobahnen oder zweigleisigen Bahnlinien liegen, haben im Rahmen eines Versteigerungsverfahrens die Chance, eine feste Vergütungszusage für die erzeugten Strommengen über eine Laufzeit von 20 Jahren zu erhalten. Diese Chance soll wahrgenommen werden, weshalb der Aufsichtsrat den entsprechenden Teilnahmebeschluss und die Höhe des Strompreises, zu dem das Angebot angegeben wird, festgelegt hat.
Leider besteht diese Chance nur für den Park Vorräzen neben der A81 und den Park Katzental im 500 m Abstand zur Bahnlinie Schaffhausen-Singen, nicht aber für den Park Ruthwiese bei Randegg oder den Park Riebuck südlich von Gottmadingen.

